Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma |
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§_1 |
Allgemeines |
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Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma
SvB Software & Grafik |
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§_2 |
Angebot und Vertragsschluß |
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(1) |
Die Angebote
des Herstellers erfolgen freibleibend und unverbindlich. |
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(2) |
Die angegebenen Preise gelten zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer. |
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(3) |
Telefonische Bestellungen werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. |
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§_3 |
Liefer- und Leistungszeit |
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(1) |
Die von dem Hersteller genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern deren Einhaltung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. |
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(2) |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Hersteller die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Herstellers oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat der Hersteller auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Falle ist der Hersteller berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
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(3) |
Sofern die Behinderung länger als drei Monate dauern sollte, ist der Vertragspartner des Herstellers berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. |
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(4) |
Der Hersteller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. |
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§_4 |
Gewährleistung |
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(1) |
Der Hersteller übernimmt die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes bzw. der Vertragsleistung. Dabei wird darauf hingewiesen, daß es technisch unmöglich ist, Softwareleistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Der Hersteller leistet keine Gewähr dafür, daß Standardsoftware den betrieblichen Besonderheiten des Vertragspartners entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Mitarbeiter des Herstellers sind nicht zur Abgabe von Eigenschaftszusicherungen bevollmächtigt. Eigenschaftszusicherungen bedürfen der Schriftform. |
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(2) |
Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe, da insoweit Kapazität und Nutzungsgrad der Datenverarbeitungsanlage des Vertragspartners ausschlaggebend sind. |
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(3a) |
Standard-Software
des Herstellers |
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(3b) |
Fremd-Software
des Vertragspartners |
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(4) |
Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Nachbesserung und Ersatzlieferung nach Wahl des Herstellers. |
(5) |
Der
Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand gemäß
§§ 377, 378 HGB unverzüglich zu untersuchen und
eventuelle Mängel dem Hersteller unverzüglich, d.h.
spätestens eine Woche nach Erhalt, schriftlich
anzuzeigen. |
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(6) |
Soweit
zulässig, ist der Hersteller berechtigt, dem Vertragspartner
Gewährleistungsansprüche gegenüber eigenen
Lieferanten abzutreten. |
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(7) |
Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Verschleißteile und magnetische Datenträger. |
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(8) |
Fremd-Software
des Vertragspartners |
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§_5 |
Eigentumsvorbehalt |
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(1) |
Fremd-Software
des Vertragspartners |
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(2) |
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner sind unzulässig. |
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§_6 |
Schutz und Urheberrechte |
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(1a) |
Standard-Software
des Herstellers |
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(1b) |
Fremd-Software
des Vertragspartners |
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(2a) |
Standard-Software
des Herstellers |
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(2b) |
Fremd-Software
des Vertragspartners |
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§_7 |
Programmänderung |
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(1a) |
Standard-Software
des Herstellers |
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(2a) |
Soweit nach
Lieferung neue, verbesserte Versionen einer vom Hersteller
erstellten oder vertriebenen Software erhältlich ist, wird
der Vertragspartner bevorzugt beliefert. |
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(1b) |
Fremd-Software
des Vertragspartners |
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(2b) |
Der Vertragspartner hat nach Auslieferung der Software keinen Anspruch auf kostenlose Nachlieferung von geänderten Programmteilen aus der Bibliothek des Herstellers oder dessen Zulieferer. |
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§_8 |
Demonstrationsdatenträger |
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(1) |
Demonstrationsdatenträger
sind nicht veräußerbar. |
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(2) |
Demonstrationsdatenträger
verbleiben im Eigentum des Herstellers. |
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§_9 |
Haftungsbeschränkung |
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Der
Hersteller haftet nur für vorsätzliches und
grobfahrlässiges Verhalten seines gesetzlichen Vertreters und
Erfüllungsgehilfens.
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§_10 |
Verzugszins, Schadenspauschale, Vertragsstrafe |
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(1) |
Im Verzugsfalle ist der Hersteller berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden Bundesbankdiskontsatz aus der fälligen Geldforderung zu berechnen. |
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(2) |
Für den Fall der Verletzung des Urheberrechts des Herstellers vereinbaren die Parteien die Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Vertragspartner in Höhe des dreifachen Nettokaufpreises der betroffenen Software für jeden Fall der Zuwiderhandlung. |
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(3) |
Sofern der
Vertragspartner schuldhaft gegen seine sonstigen Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis verstößt, hat der
Hersteller einen Schadensersatzanspruch in Höhe des
zehnfachen Rechnungswertes, sofern nicht der Vertragspartner
nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden
sei oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. |
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§_11 |
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand |
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Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Sitz
der Firma SvB Software & Grafik. |
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§_12 |
Salvatorische Klausel |
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Sofern eine
der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. |